Das Presse- und Oberbürgermeisterbüro informiert:
Die Stadt Zwickau klagt nicht gegen den Bescheid des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport zur Lessingschule. Diese Entscheidung traf die Verwaltungsspitze, nachdem der Sachverhalt zunächst im Dezernat für Finanzen und Ordnung geprüft worden war. Eine entsprechende Abstimmung erfolgte dann mit den Vorsitzenden der Stadtratsfraktionen am vergangenen Freitag.
Das Kultusministerium hatte mit Bescheid vom 14. Mai festgestellt, dass das öffentliche Bedürfnis weder für die Einrichtung der Klassenstufe 5 im Schuljahr 2010/2011 noch für die Fortführung der Mittelschule über das Schuljahr 2010/2011 hinaus bestehe. Die Behörde widerrief in dem Bescheid zugleich die Mitwirkung des Freistaates Sachsen an der Unterhaltung der Klassenstufe 5 im Schuljahr 2010/2011 sowie an der Unterhaltung der Lessingschule über das nächste Schuljahr hinaus.
Über die beabsichtigte Aufhebung der Lessingschule war die Stadt vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus und Sport bereits mit Schreiben vom 9. April informiert worden. Die Stadtverwaltung hatte darauf die Möglichkeit der Anhörung genutzt und mit Schreiben vom 20. April interveniert. Insbesondere wurde um Prüfung gebeten, ob eine Ausnahmereglung für nur eine Eingangsklasse zum Erhalt der Lessingschule getroffen werden könnte.
Grundlegend für die mit den Fraktionsvorsitzenden abgestimmte Entscheidung, nun nicht gegen den Bescheid zu klagen, sind vor allem die mangelnden Erfolgsaussichten einer Klage. So wurde die für die fünfte Klassenstufe geforderte Mindestzahl von 40 Schülerinnen und Schülern mit 26 Anmeldungen deutlich unterschritten. Zudem würde die Lessingschule ab dem Schuljahr 2011/2012 insgesamt über weniger als fünf Klassen verfügen. Bereits im Jahr 2005 musste die Stadt die Erfahrung machen, dass die Vorgaben des Schulgesetzes von Gerichten als strenger Maßstab angewendet wird. Damals ging die Stadt gerichtlich gegen eine gleichgelagerte Entscheidung zur Mittelschule Mosel vor. Auch die vorbildliche Kooperation mit VW sowie der Einsatz der Stadt führten damals zu keiner Ausnahmegenehmigung.