Das Presse- und Oberbürgermeisterbüro informiert:
Der von der Stadt gegen den Bau der Biogasanlage verhängte Baustopp hat Bestand. Das Verwaltungsgericht Chemnitz hat einen Antrag der Bioenergieerzeugung Zwickau e.G. gegen diese Entscheidung abgelehnt.
Zum Hintergrund: Der Bau der Anlage in Neuplanitz war ursprünglich durch die Landesdirektion genehmigt worden. Im November 2009 beantragte die Bioenergieerzeugung Zwickau e.G.. eine Änderung des Bauantrages, der von der Stadt schließlich abgelehnt wurde. Da festgestellt wurde, dass trotz der Ablehnung Bauarbeiten weiterhin ausgeführt wurden, verhängte die Stadtverwaltung am 26. April 2010 den Baustopp und ordnete den Sofortvollzug an. Dagegen richtete sich der Antrag der Bioenergieerzeugung Zwickau e.G. beim Verwaltungsgericht Chemnitz, der von diesem am 11. Mai 2010 abgelehnt wurde.