Das Rechtsamt informiert:
Die Stadt Zwickau sucht für die bevorstehende Wahl durch den Stadtrat einen/eine Friedensrichter/in für den Schiedsbezirk „Zwickau-Nord" sowie einen/eine Friedensrichter/in für den Schiedsbezirk „Zwickau-Süd".
Die für eine Dauer von 5 Jahren ehrenamtlich berufenen Friedensrichter/innen schlichten bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten als auch strafrechtlichen Privatklagesachen, in denen die Schiedsstelle das Sühneverfahren durchführt. Darunter fallen u. a. Streitigkeiten über Zahlungsansprüche, Nachbarrechte, Mietstreitigkeiten sowie Straftaten wie Hausfriedensbruch, Beleidigung und Sachbeschädigung.
Der/Die Bewerber/in muss nach seiner Persönlichkeit und Fähigkeiten für das Amt als Friedensrichter/in geeignet sein, sollte im Bezirk des Schiedsstelle wohnen und bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr, jedoch das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Des Weiteren dürfen auf die Bewerber die im § 4 des Sächsischen Schiedsstellengesetzes genannten Ausschlussgründe nicht zutreffend sein.
Alle am Amt des Friedensrichters interessierten Personen sind aufgerufen, ihre schriftliche Bewerbung bis zum 30. April 2010 an die Stadtverwaltung Zwickau, Rechtsamt, Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau, zu richten.
Die Bewerbungsbögen können Sie über das Internet unter www.zwickau.de/schiedsstelle, der Information im Verwaltungszentrum und im Rechtsamt erhalten. Bewerbungen per E-mail oder Telefax sind nicht möglich.
Weitere Informationen zur Wahl und Tätigkeit der Friedensrichter erhalten Sie unter http://www.zwickau.de/ und unter den Rufnummern 0375 833023 sowie 0375 833008.