Feststellung eines möglichen Hinderungsgrundes wird zu den Akten gelegt

veröffentlicht am: 17.03.2010

Das Presse- und Oberbürgermeisterbüro informiert:

Verfahren gegen Stadtrat ist damit beendet

Die Vorlage „Feststellung eines Hinderungsgrundes" wird durch Oberbürgermeisterin Dr. Pia Findeiß endgültig zurückgezogen. Damit ist sicher, dass Stadtrat Martin Schöpf im Stadtrat verbleibt. Die Entscheidung erfolgte in Abstimmung mit dem Landratsamt Zwickau in seiner Funktion als Rechtsaufsichtsbehörde.

Ursprünglich sollte der betreffende Tagesordnungspunkt in der Stadtratssitzung am 25. Februar behandelt werden. In Abstimmung mit der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, die sich ihrerseits mit der Landesdirektion und dem Sächsischen Staatsministerium des Innern abgestimmt hatte, hatte die Stadtverwaltung argumentiert, dass für Stadtrat Martin Schöpf ein Hinderungsgrund nach § 32 Abs. 1 Nr. 2 SächsGemO vorliegt. Danach können Angestellte einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, in der die Stadt einen maßgeblichen Einfluss ausübt, nicht Stadtrat sein.

Nach dem Hinweis des Verwaltungsgerichtes Chemnitz auf ein bereits vor Jahren gefälltes Urteil, das weder der Stadtverwaltung noch dem Landratsamt bekannt war, wurde die Vorlage dann jedoch von der Tagesordnung genommen. In Auswertung des Urteils und nach Rücksprache mit dem Landratsamt wird das Verfahren gegen Stadtrat Schöpf nun nicht mehr fortgeführt. Oberbürgermeisterin Dr. Pia Findeiß informierte Stadtrat Martin Schöpf heute über diesen Sachverhalt.

  • Presse- und Ober-bürgermeisterbüro

    Postanschrift

    PF 20 09 33
    08009 Zwickau

    Besucheradresse

    Hauptmarkt 1
    08056 Zwickau

    Öffnungszeiten

    Di
    9-12 Uhr / 13-18 Uhr
    Do
    9-12 Uhr / 13-15 Uhr
    Mathias Merz
    Leiter & Pressesprecher

    Kontakt aufnehmen

    Telefonnummer: +49 375 831801
    Fax: +49 375 831899