Feststellung eines Hinderungsgrundes wird kein Thema im Stadtrat sein

veröffentlicht am: 18.02.2010

Das Presse- und Oberbürgermeisterbüro informiert:

Stadt Zwickau erhält Kenntnis von einem bisher unveröffentlichten Urteil

Oberbürgermeisterin Dr. Pia Findeiß zieht den Tagesordnungspunkt „Feststellung eines Hinderungsgrundes" zurück. Damit wird der Stadtrat in seiner Sitzung am 25. Februar nicht darüber entscheiden, ob Stadtrat Martin Schöpf aus dem Gremium ausscheiden muss. Dementsprechend wird auch der Tagesordnungspunkt „Bekanntgabe und Verpflichtung des Nachrückekandidaten" nicht behandelt.

Der Grund für dieses Vorgehen liegt in einem Hinweis des Verwaltungsgerichtes Chemnitz. Dieses hatte am gestrigen Mittwoch die Stadtverwaltung darauf aufmerksam gemacht, dass es ein Urteil aus dem Jahre 2004 gäbe, in dem die Frage des „maßgeblichen Einflusses auf eine juristische Person des öffentlichen Rechts" behandelt wird. Da dieses Urteil bisher nicht veröffentlicht wurde, konnte es der Stadtverwaltung Zwickau nicht bekannt sein.

Die Frage des maßgeblichen Einflusses ist von entscheidender Bedeutung für den vorliegenden Fall. In Abstimmung mit der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, die sich ihrerseits mit der Landesdirektion und dem Sächsischen Staatsministerium des Innern abgestimmt hatte, hatte die Stadtverwaltung argumentiert, dass für Stadtrat Martin Schöpf ein Hinderungsgrund nach § 32 Abs. 1 Nr. 2 SächsGemO vorliegt. Danach können Angestellte einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, in der die Stadt einen maßgeblichen Einfluss ausübt, nicht Stadtrat sein. Als Hauptabteilungsleiter ist er Angestellter der Sparkasse Zwickau, deren Träger neben dem Landkreis Zwickau auch die Stadt Zwickau ist. Durch die Zusammensetzung des Verwaltungsrates und der Trägerversammlung kann die Stadt Zwickau - so die bisherige Ansicht - maßgeblichen Einfluss auf die Sparkasse Zwickau ausüben.

Die Stadtverwaltung wird das betreffende Urteil nach Erhalt auswerten.

Die Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Zwickau will sich ebenfalls erneut mit der Landesdirektion Chemnitz und dem Ministerium verständigen. Bis zum Vorliegen einer aufsichtlichen Bewertung wird der Tagesordnungspunkt nicht im Stadtrat behandelt. Die Oberbürgermeisterin informierte Stadtrat Schöpf heute über den Sachverhalt.

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