Das Presse- und Oberbürgermeisterbüro informiert:
Erarbeitung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes erforderlich
Das Landratsamt Zwickau hat mit Bescheid vom 1. Februar 2010 (eingegangen per Fax am 4. Februar) die Rechtmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt. Die Stadt Zwickau wurde gleichzeitig beauflagt, bis 31. März das Haushaltssicherungskonzept fortzuschreiben. Im Ergebnis dieser Fortschreibung ist eine in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichene Finanzplanung zu erstellen, im Stadtrat zu beschließen und schließlich bis spätestens 30. Juni dem Landratsamt in seiner Funktion als Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
Die Stadtverwaltung Zwickau arbeitet bereits an der Erarbeitung des Haushaltssicherungskonzeptes. So wurden die Ämter im Januar aufgefordert, entsprechende Vorschläge zur Verbesserung der Einnahmen und Reduzierung der Ausgaben einzureichen. Diese Vorschläge werden zunächst verwaltungsintern diskutiert und schließlich mit Vertretern der Fraktionen beraten. Das bis einschließlich März fertig gestellte Konzept soll schließlich ab April in den Ausschüssen behandelt und spätestens in der Stadtratssitzung im Juni beschlossen werden.
Der Haushaltsplan 2010 der Stadt Zwickau wurde am 17. Dezember 2009 einstimmig durch den Stadtrat beschlossen. Er umfasst Einnahmen und Ausgaben in Höhe von insgesamt 231,4 Millionen Euro und enthält keine Neuaufnahme von Krediten. In der Finanzplanung sind derzeit Haushaltsdefizite in Höhe von 18,5 Mio. Euro (2011), 14,9 Mio. Euro (2012) und 11,7 Mio. Euro (2013) enthalten.
Die Haushaltssatzung wird nach der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde nun im Pulsschlag vom 10. Februar bekannt gemacht und vom 11. bis einschließlich 17. Februar im Amt für Finanzen (Werdauer Str. 62, 08056 Zwickau, Haus 3) ausgelegt. Nach dieser Auslegungsfrist erlangt die Haushaltssatzung Bestandskraft, so dass ab 18. Februar die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung beendet sein wird.