Regelung gilt für Studierende mit Hauptwohnsitz in Zwickau
Die Stadt Zwickau erstattet ab 1. März 2010 Studierenden der Westsächsischen Hochschule den kompletten Semesterbeitrag. Diesen Beschluss fasste der Stadtrat der Automobil- und Robert-Schumann-Stadt in seiner letzten Sitzung einstimmig. Er reagierte damit auf die Erhöhung des Semesterbeitrages von 98 auf 103 Euro, die in diesem Jahr erfolgt war. Die Erstattung folgt auf Antrag der Studentinnen und Studenten. Einzige Voraussetzung ist, dass diese ihren Hauptwohnsitz in Zwickau haben.
Die Stadt Zwickau geht diesen Weg aus mehreren Gründen: Erstens gilt es gerade angesichts der demografischen Entwicklung, attraktiv für junge Menschen zu sein. Wichtig ist zweitens, den Nachwuchs an Fach- und Führungskräften zu fördern. Je mehr junge Menschen in Zwickau ein Studium absolvieren, desto höher ist das grundsätzliche Potential für die Unternehmen der Region. Und drittens fallen die Zuweisungen des Landes höher aus, da diese entsprechend der Personen berechnet werden, die ihren Hauptsitz in der Stadt haben.
Dass sich diese Maßnahme bei Studentinnen und Studenten zusehends großer Beliebtheit erfreut, zeigt der Blick in die Statistik: 2003/2004 wurden 1.217 Anträge gestellt. Danach stieg die Anzahl kontinuierlich auf 1.398 (2004/2005), 1.423 (2005/2006) und 1.519 (2006/2007). Nach 1.522 Anträgen im Zeitraum 2007/2008 waren zuletzt 1.903 Anträge zu verzeichnen. Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass die Erstattung der Semestergebühren im kommenden Jahr insgesamt etwa 190.000 Euro kostet.