Zum Ausgang des Strafverfahrens gegen den ehemaligen Zwickauer Stadtrat Sven Fischer erklärt Oberbürgermeisterin Dr. Pia Findeiß:
„Der Unabhängigkeit der Recht sprechenden Gewalt kommt in einem Rechtsstaat große Bedeutung zu. Die Entscheidung des Gerichts ist daher zu akzeptieren.
Nach einer entsprechenden Mitteilung durch die Staatsanwaltschaft Zwickau lagen Ende April eindeutige Anhaltspunkte dafür vor, dass Herr Fischer seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt nicht mehr in der Stadt Zwickau unterhielt. Damit aber konnte Herr Fischer nach der Sächsischen Gemeindeordnung kein Stadtrat mehr sein. Hätte er gleichwohl an Entscheidungen des Stadtrates mitgewirkt, wären diese gegebenenfalls rechtsfehlerhaft oder unwirksam gewesen. Erheblicher Schaden für die Stadt Zwickau wäre die Folge gewesen. Meine Aufgabe als Oberbürgermeisterin war es, diesen Schaden abzuwenden.
Den Vorwurf des Betruges hat die Stadt Zwickau nicht erhoben und auch keine entsprechende Anzeige erstattet. Die strafrechtliche Relevanz zu prüfen und zu bewerten war Aufgabe der Justizbehörden."