Das Einwohner- und Standesamt informiert:
Freiwillige Helferinnen und Helfer für ein Wahlehrenamt gesucht
Das Jahr 2009 wird ein großes Wahljahr: am 7. Juni finden die Kommunalwahl (Stadtrat und Ortschaftsräte) und die Europawahl statt, am 30. August die Landtagswahl und am 27. September die Bundestagswahl.
Die Abwicklung der Wahlen ist jedoch nur mit einer Vielzahl freiwilliger Helferinnen und Helfer möglich, die ein Wahlehrenamt übernehmen.
Wer bereit zu dieser Unterstützung ist, muss dies mit einer Bereitschaftserklärung bekunden.
Dieses Formular wird im „Pulsschlag", dem Amtsblatt der Stadt Zwickau, vom 8. April abgedruckt und kann hier im Internet heruntergeladen werden.
Außerdem sind sowohl die Zusendung per Post als auch per E-Mail sowie die persönliche Vorsprache möglich.
Für die Anforderung einer Bereitschaftserklärung sowie für die Zusendung der ausgefüllten Bereitschaftserklärung gilt folgende
Kontaktadresse:
Wahlbüro, Ute Müller, Verwaltungszentrum Werdauer Str. 62, Haus 2, 08056 Zwickau
Telefon: 831205; Fax: 831212;
E-Mail: wahlenzwickaude
Sollten sich Änderungen zu den in der Bereitschaftserklärung angegebenen Daten ergeben, ist umgehend das Wahlbüro zu informieren.
Für diese Wahlen ist Zwickau in 70 Wahlbezirke eingeteilt.
Für jeden wird ein Wahlvorstand gebildet.
Er stellt den reibungslosen Verlauf der Stimmabgabe und die Stimmenauszählung im jeweiligen Wahllokal an den Wahlsonntagen sicher.
Ein Wahlvorstand besteht aus sechs oder acht Mitgliedern, die in der Regel in zwei Schichten arbeiten und gemeinsam mit den anderen Wahlhelfern für einen reibungslosen Ablauf der Wahlen sorgen.
Voraussetzungen für die ehrenamtliche Tätigkeit in einem Wahlvorstand sind,
- dass die Wahlberechtigung vorliegt und
- man nicht selbst als Wahlbewerber, Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag benannt ist.
Die Interessenten sollten sich außerdem gesundheitlich in der Lage fühlen, diese Funktion auszuüben und teamfähig sein.
Im Vorfeld der Wahlen erfolgt eine Schulung für alle Wahlhelfer/innen.
Als Dankeschön für ihren Einsatz am Wahltag erhalten sie eine Aufwandsentschädigung.
Sie beträgt bei der Wahl am 7. Juni - je nach Funktion - zwischen 15 und 60 Euro und
bei den Wahlen am 30. August und 27. September - je nach Funktion - zwischen 30 und 45 Euro.
Persönliche Wünsche hinsichtlich des Einsatzortes werden im Rahmen der Möglichkeiten berücksichtigt.
Die Wahlhelfer erwartet dabei unter anderem die Aufgabe,
- das Wählerverzeichnis zu führen und die Wahlberechtigung zu überprüfen
- die Stimmzettel auszugeben und die Stimmenabgabe zu erläutern sowie
- die Stimmzettel auszuzählen und das Wahlergebnis zu ermitteln.
Die Wahllokale sind an den Wahltagen von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet.
Es besteht auch die Möglichkeit, in einem Briefwahlvorstand mitzuwirken. Die Briefwahlvorstände treffen sich erst am Nachmittag des Wahltages, entscheiden über die Zulassung von Wahlbriefen und zählen ab 18 Uhr die Stimmen aus.