Das Ordnungsamt stellte fest:
Bei Zweifeln an der Legalität einer Sammlung im Amt nachfragen
In den ersten beiden Märzwochen - vom Ordnungsamt festgestellt: am 3. sowie am 13. März - waren fünf weibliche Personen im Bereich der Zwickauer Innenstadt zu einer nichtangemeldeten Sammlung für die „Suppenküche Zwickau" unterwegs.
In Abständen kommt es immer wieder vor, so das Amt, dass Zeitgenossen unter Angabe falscher Tatsachen „Spenden" sammeln.
Daher:
Bei Zweifeln an der Legalität einer Sammlung erteilt das Ordnungsamt, Sachgebiet Allgemeine Polizei- und Gewerbebehörde unter der Rufnummer 0375 833205 bereitwillig Auskunft.
Gegen die fünf selbst ernannten Spendensammler wurde Anzeige wegen Betruges erstattet.
Sie hatten Rosen an Passanten verteilt und gleichzeitig eine Spende für die „Suppenküche Zwickau" verlangt. Dabei erfassten sie auch einige Spender namentlich in einer Spendenliste.
Mindestens eine dieser Personen benutzte einen gefälschten Sammlungsausweis.
Weiterhin wurde festgestellt, dass diese Personen nicht im Auftrag einer gemeinnützigen Organisation tätig waren.
Der angegebene Sammlungszweck diente nur dazu, die Sammlung als seriös erscheinen zu lassen.