Brauchtumsfeuer in der Stadt Zwickau bis 31.März anmelden

veröffentlicht am: 11.02.2009

Wie auch in den vergangenen Jahren rechnet das Ordnungsamtmit einer großen Anzahl von Anträgen für die Brauchtumsfeuer am 30. April (Walpurgis).

Durch die Verwaltungsreform und den damit verbundenen längeren Entscheidungswegen sowie der Realisierung einer zeitnahen ämterübergreifenden Bearbeitung, macht es sich erforderlich, die Anträge (mit Lageplan und eingezeichneter Feuerstelle) kurzfristig, spätestens jedoch bis Dienstag, den 31. März 2009 (Datum des Posteingangstempels), einzureichen. Alle danach eingehenden Anträge können nicht mehr bearbeitet werden!

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