Kreisliche Aufgaben gehen an Landkreis Zwickau

veröffentlicht am: 17.12.2008

Neue Anlaufstellen für Bürgerinnen und Bürger der Stadt ab Januar 2009

Dass Zwickau mit dem 1. August die Kreisfreiheit verlor, war für die Einwohner der Stadt bisher kaum spürbar. Zum 1. Januar gehen nun die kreislichen Aufgaben von der Stadtverwaltung an den Landkreis über. Zu diesen gehören beispielsweise die Kfz-Zulassung und die Führerscheinstelle, das Gesundheitsamt, das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, wesentliche Teile des Jugend- und Sozialamtes sowie große Teile des Umweltamtes inklusive des Abfallbereichs.

Die Zwickauerinnen und Zwickauer müssen sich damit auf eine Reihe von Änderungen einstellen.

Mit dem Aufgabenübergang wechseln fast 230 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Stadtverwaltung zum Landratsamt. Die daraus resultierenden Umzüge begannen bereits Anfang Dezember und sollen voraussichtlich bis 16. Januar 2009 abgeschlossen sein.

Der Verlust der Kreisfreiheit sowie der Übergang der Kreisaufgaben stehen im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform, die am 23. Januar 2008 verabschiedet worden war.

Der Sächsische Landtag hatte damals einerseits beschlossen, viele der zuvor auf Landesebene zu erfüllenden Aufgaben auf die Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte zu übertragen. Andererseits entschieden sich die Abgeordneten auch für die Kreisgebietsreform, mit der die bisher 22 Landkreise auf zehn und die sieben kreisfreien Städte auf drei  reduziert wurden.

In der Übersicht sind die Änderungen bei den wichtigsten Dienstleistungen aufgeführt. Weitere Auskünfte zu den Dienstleistungen und Öffnungszeiten des Landratsamtes sind im Internet unter zu finden.

Fragen beantworten darüber hinaus die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerservice des Landkreises unter der Telefonnummer 0375 4402 21900 oder in den Servicestellen.

Neben den Bürgerservicestellen in Glauchau, Hohenstein-Ernstthal, Werdau und Limbach-Oberfrohna eröffnet am  5. Januar 2009 auch im Verwaltungszentrum in Zwickau ein Bürgerservice.

Dort werden dem Bürger umfangreiche Leistungen der Verwaltung zu erweiterten Öffnungszeiten angeboten.

Der Bürgerservice bietet folgendes Leistungsspektrum:

Aus dem Bereich des Ordnungsamtes

  • Ausstellen von Verpflichtungserklärungen
  • Annahme von Führerscheinen zur Verwahrung(Fahrverbot) und deren Rückgabe

Aus dem Bereich Jugendamt

  • Antragsausgabe und Entgegennahme von Anträgen auf Übernahme des Elternbeitrages für Kindertageseinrichtungen (Die Abgabe der Anträge erfolgt ausschließlich im Bürgerservice)

Aus dem Bereich des Straßenverkehrsamtes

  • Beantragung von Erstführerscheinen und begleitetes Fahren mit 17
  • Umschreibung von Dienstführerscheinen in Zivilführerscheine
  • Ausstellung von internationalen Führerscheinen und vorläufigen Führerscheinen (bei vorhandenem EU Kartenführerschein)
  • Namensänderungen im Führerschein (bei vorhandenem EU Kartenführerschein)
  • Außerbetriebsetzung von Kfz ohne Neuzulassung
  • Änderung der Wohnanschrift im Fahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I bei Umzug innerhalb des Landkreises
  • Verkauf von Feinstaubplaketten
  • Reservierung von Wunschkennzeichen
  • Ausgabe und Entgegennahme von Anträgen zur Inanspruchnahme der geförderten Schülerbeförderung
  • Ausgabe und Entgegennahme von Anträgen zur Gurt- und Helmpflichtbefreiung

Aus dem Bereich des Sozialamtes

Ausgabe und Entgegennahme von Anträgen

  • für verschiedene soziale Hilfen, vorrangig Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt, aber auch alle Hilfen in besonderen Lebenslagen; letztere sind teilweise sehr spezifisch, sodass Bürger unter Umständen noch einen Beratungstermin im Sozialamt erhalten
  • zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und zur Gewährung von Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz
  • zur Unterhaltssicherung für Wehr- und Zivildienstleistende
  • BAföG in Zuständigkeit der Landkreises
  • Beglaubigung von Vorsorgevollmachten

Weitere Serviceleistungen

  • Beglaubigung der Übereinstimmung von Original/Handzeichen und Kopie
  • Bereitstellung von Formularen für die Einkommenssteuererklärung
  • Anträge zur Anmeldung für die Kreismusikschule
  • Ausgabe von Anträgen zur Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebühren (GEZ) und Beglaubigung der jeweiligen Unterlagen, die Anspruchsvoraussetzung für eine Befreiung darstellen
  • Anträge auf Stundung von Forderungen des Landkreises
  • Ausgabe von Anträgen auf Beseitigung von Sperrmüll
  • Entgegennahme von Widersprüchen, Einsprüchen und Beschwerden
  • Bereitstellung von touristischen Werbe- und Infomaterial, Informationsbroschüren des Landkreises Zwickau, der Ministerien des Freistaates Sachsen und des Bundes
  • Auskünfte zu Aufgaben, Zuständigkeiten, Sprechzeiten und Sitz der Ämter
  • Auskünfte über Gebührensatzungen des Landkreises
  • Verkauf von Büchern und DVD´s des Landkreises u. a.

Die Bürgerservicestellen befinden sich:

  • 08371 Glauchau, Gerhart-Hauptmann-Weg
  • 09212 Limbach-Oberfrohna, Jägerstraße 2a
  • 09337 Hohenstein-Ernstthal, Am Bahnhof 9
  • 08412 Werdau, Königswalder Straße 18
  • 08056 Zwickau, Werdauer Straße 62 (ab 5. Januar 2009)

Öffnungszeiten:

Montag - Dienstag - Donnerstag         
von 08:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch                                            
von 08:00 bis 13:00 Uhr

Freitag                  
von 08:00 bis 15:00 Uhr

Ab dem 5. Januar 2009 wird an jedem Samstag eine Bürgerservicestelle im Landkreis Zwickau in der Zeit von 09:00 - 12:00 Uhr geöffnet haben. Die genauen Daten können sie unserer Internetseite bzw. der  Veröffentlichung im Amtsblatt bzw. der Presse entnehmen.

Telefonisch ist der Bürgerservice über die Rufnummer: 0375  4402-21900 zu erreichen.

  • Presse- und Ober-bürgermeisterbüro

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