Am 1. Januar 2009 tritt das neue Personenstandsgesetz in Kraft und bringt eine Reihe von Veränderungen mit sich, über die wir Sie hiermit informieren wollen.
Wichtigste Zielsetzung des neuen Rechts ist die Abkehr vombisherigen Prinzip der schriftlichen Beurkundung. Seit 1876 sind alle Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle urkundenecht auf Papier und in Buchformverzeichnet worden. In
Zukunft sollen die Standesämter ihre neuen Register ausschließlich elektronisch führen. Braucht ein Bürger eine Urkunde, wird ein Datensatz am Computer aufgerufen und ausgedruckt.
Für diese gravierende Umstellung des Personenstandswesens nach über 130 Jahren gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2013.
Ab 2009 werden Geburtenbücher, die älter als 110 Jahre, Heiratsbücher, die älter als 80 Jahre und Sterbebücher, die älter als 30 Jahre sind, von den kommunalen Archiven verwaltet. Auskünfte werden
dann auch von den Archiven erteilt.
Umweiterhin die bewährte Sicherheit in der Beurkundung und Verwahrung der Standesamtsregister garantieren zu können, sind neben den rechtlichen Änderungen
auch wichtige technische Erweiterungen und Investitionen nötig. Der sächsische Gesetzgeber sieht deshalb vor, die seit vielen Jahren unveränderten Gebühren anzuheben. So soll zum Beispiel eine Personenstandsurkunde statt
sieben Euro dann zehn Euro kosten.
In Zwickau sind bereits alle technischen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, umd as neue Personenstandsgesetz ausführen zu können. Am 2. Januar 2009, das ist der erste Arbeitstag im neuen Jahr,muss das EDV-Fachverfahren ab den frühen Morgenstunden bis ca. 11 Uhr im Standesamt fertig installiert und eine komplette Datenübernahme durchgeführt werden. Während dessen können durch das Standesamt keine Beurkundungen durchgeführt werden.
Aus diesem Grund ist das Standesamt am
02. Januar 2009 von 11.00 Uhr bis 16.00 Uhr zur Beurkundung von Geburten und Sterbefällen für die Bürger geöffnet (außer Anmeldung zur Eheschließung).
Bereits ab 08.00 Uhr können Beratungen erfolgen sowie Unterlagen abgegeben bzw. abgeholt werden.
Die Telefon-Nummer des Standesamtes:
0375 833401
Das Standesamt informiert über Veränderungen durch neues Personenstandsgesetz
veröffentlicht am: 17.12.2008-
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