150 Jahre sächsische Eichverwaltung - Ausstellung im Rathaus

veröffentlicht am: 14.07.2008

Sachsen war einer der ersten deutschen Staaten, dessen Regenten zweckmäßige Polizeiordnungen über Maß und Gewicht bereits gegen Ende des 15. Jahrhunderts erließen. Es dauerte jedoch noch fast vier Jahrhunderte bis das Bestreben, einheitliche Maßsysteme einzuführen, immer dringlicher wurde.


Das in der Mitte des 19. Jahrhunderts bestehende große Wirrwarr im Maß- und Gewichtswesen in Sachsen und die sich daraus ergebenden Handelshemmnisse für die Kaufleute waren im Jahre 1858 letztlich die Triebkräfte für den Erlass des Gesetzes: Die Einführung eines allgemeinen Landesgewichtes und einige Bestimmungen über das Maß- und Gewichtswesen im Allgemeinen vom 12. März 1858, gültig ab 1. November 1858.


Auch wenn dieses Gesetz nur bis 1868, dem Erlass eines neuen Gesetzes des Norddeutschen Bundes, dem auch Sachsen beigetreten war, Bestand hatte, kann der 12. März 1858 als die Geburtsstunde der staatlichen Eichverwaltung in Sachsen angesehen werden. Seitdem bestand erstmals in Sachsen für das Maß- und Gewichtswesen im öffentlichen Verkehr eine auf einem einheitlichen System basierende gesetzliche Regelung. Heute schützt das staatliche Eichwesen Sachsens den Verbraucher vor unrichtigen Messungen und sichert durch metrologische Fachkompetenz gleiche Wettbewerbsbedingungen für die sächsische Wirtschaft.


Aus Anlass dieses Jubiläums konzipierte das Sächsische Landesamt für Mess- und Eichwesen eine Ausstellung zum Eichwesen, die vom 16. Juli bis 1. August im Rathaus der Stadt Zwickau zu sehen ist.


Die sächsische Eichbehörde präsentiert anhand verschiedenster Exponate einen Ausschnitt ihres umfangreichen Aufgabengebietes. Sie demonstriert marktgerechte und wirtschaftliche Lösungen für richtiges Messen als Dienstleistung für sächsische Unternehmen. Ob als Kunde beim Einkauf, als Energieverbraucher, als Verkehrsteilnehmer oder als Patient – täglich kommt jeder Bürger mit einer Vielzahl von Messgrößen und Messgeräten in Berührung.


Um deren Exaktheit zu garantieren, stand und steht der sächsischen Staatsregierung das Sächsische Landesamt für Mess- und Eichwesen als unabhängige Behörde zur Verfügung und prüft gemeinsam mit den staatlich anerkannten Prüfstellen in Sachsen jährlich weit über eine Million Messgeräte.

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