Sächsische Verwaltungsreform tritt ab 1.8. in Kraft -Wenig Änderungen für die Bürger
Im Rahmen der vom Sächsischen Landtag am 23. Januar 2008 verabschiedeten Kreisgebietsreform wird die Kreisfreiheit der Stadt Zwickau zum 1. August 2008 aufgehoben. Im gleichen Zug entsteht ein neuer Landkreis Zwickau, der sich aus der bisher kreisfreien Stadt Zwickau sowie den Landkreisen Chemnitzer Land und Zwickauer Land zusammensetzt. Die faktische Übertragung der Kreisaufgaben auf den neuen Landkreis erfolgt jedoch erst zum 1. Januar 2009. Bis dahin verbleiben diese in der Zuständigkeit der Stadt.
Verwaltungsreform des Freistaates zieht Kreisgebietsreform nach sich
Eingebettet ist die Kreisgebietsreform in die Verwaltungsreform des Freistaates Sachsen. Vor dem Hintergrund des prognostizierten Bevölkerungsrückgangs sowie der rückläufigen Mittelzuweisungen vom Bund an den Freistaat entschied der Landtag, viele der bisher auf Landesebene zu erfüllenden Aufgaben auf die Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte zu übertragen (Gesetz zur Neuordnung der Sächsischen Verwaltung). Da diese Kommunalisierung landesstaatlicher Aufgaben nach Meinung der Landesregierung einen Neuzuschnitt der Landkreise notwendig macht, schloss der Landtag sogleich eine Kreisgebietsreform an (Gesetz zur Neugliederung des Gebietes der Landkreise des Freistaates Sachsen und anderer Gesetze). Nach dieser werden die bisher 22 Landkreise auf 10 und die derzeit 7 kreisfreien Städte auf 3 reduziert. Die verbleibenden kreisfreien Städte sind somit Chemnitz, Dresden und Leipzig.
Zuständigkeiten ändern sich
Für die Stadt Zwickau bedeutet die Reform unter anderen, dass einige bisher in den Kompetenzbereichder Stadt fallende Aufgaben ab 1. Januar 2009 in der Zuständigkeit des neuen Landkreises liegen. Dies betrifft unter anderem folgende Bereiche: KfZ-Zulassung, Führerscheinstelle, Gefahrguttransporte, Öffentlicher Personennahverkehr, Ausländerund Asylangelegenheiten, Untere Abfallbehörde, Untere Immissionsschutzbehörde, Untere Brandschutz- Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde, Berufs- und berufliche Förderschulen, Öffentlicher Gesundheitsdienst sowie Öffentliche Jugend- und Sozialhilfe.
Rückübertragung von Aufgaben
Allerdings können bestimmte Aufgaben, die im Zuge der Reform nunmehr auf die Ebene der Landkreise ausgelagert sind, auf große Kreisstädte wie Zwickau rückübertragen werden. Eine solche Rückübertragung erfolgt je nach Gegenstandsbereich entweder auf Antrag oder mittels öffentlich-rechtlichem Vertrag. In letzterem Fall bedarf es der Zustimmung der oberen Rechtsaufsichtsbehörde.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 26. Juni 2008 die Rückübertragung folgender Aufgaben an die Stadt beschlossen:
- Öffentlicher Personennahverkehr
- Untere Denkmalschutzbehörde
- Untere Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde (Beratung und Unterstützung im örtlichen Brandschutz, Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen, Planung und Durchführung gemeindeübergreifender Brandschutzübungen,Aufsicht über Werkfeuerwehren, Durchführung von Brandverhütungsschauen)
- Ermittlung, Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten
- Führung des Altlastenkatasters
- Trägerschaft Rettungsdienst
Steckbrief Landkreis Zwickau
Einwohner (Stand: Dezember 2007): 352 947; männlich: 170 683; weiblich: 182 264 +++ Fläche in km2: 949 +++ Einwohner je km2: 372 +++ Städte: 14 +++ Gemeinden: 19 +++ Erwerbstätige (Stand 2006): ca. 157.700 +++ Kindertageseinrichtungen: 201 +++ Allgemein bildende Schulen (Stand: 2007): 9 +++ Krankenhäuser: 7
Die Stadt Zwickau verliert ihre Kreisfreiheit
veröffentlicht am: 30.07.2008-
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