Das Dezernat für Soziales und Kultur informiert:
Keine akute Gefahr für Schüler und Lehrer besteht in der Sporthalle der Bebelschule. Dieses Ergebnis ergab eine Begehung der Grundschule in Oberhohndorf, die gestern (12. Juni) vom Schulverwaltungs- und Sportamt und dem Bauordnungsamt gemeinsam mit dem externen Gutachter Dr. Thomas Beierlein vorgenommen wurde.
Grund der Besichtigung war eine Anzeige, die am 11. Juni beim Sächsischen Staatsministerium des Innern erstattet wurde. Das Regierungspräsidium hatte daraufhin am 12. Juni die Bauaufsicht der Stadt Zwickau um unverzügliche Sachstandsermittlung gebeten. Das Bauordnungsamt veranlasste unverzüglich die genannte Begehung, zu der mit Dr. Beierlein bewusst ein unabhängiger Sachverständiger hinzu gezogen wurde.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass zwar Sanierungsbedarf vorhanden ist, eine akute Gefahr ist aber nicht gegeben.
Keine Gefahr in der Sporthalle der Bebelschule
veröffentlicht am: 13.06.2008-
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