Sächsisches Nichtraucherschutzgesetz -Ordnungsamt bietet keine Gesetzestexte oder Beschilderung zum Verkauf an
In den letzten Tagen gab es vermehrt Hinweise von Gaststättenbetreibern, dass durch vermeintliche Ordnungsamtsmitarbeiter Gesetzestexte oder Beschilderung in Bezug auf das sächsische Nichtraucherschutzgesetz zum Verkauf angeboten wurden. Aus diesem Grunde weist das Ordnungsamt ausdrücklich darauf hin, dass durch Mitarbeiter weder Beschilderung noch Gesetzestexte zum Verkauf angeboten werden und es sich bei den Anrufern auch nicht um Mitarbeiter des Ordnungsamtes handelt.